BAUEN IN DER GEMEINDE

Die CDU – Wolf Rosenhagen – hatte am 23.05.2016 für die Sitzung des Bauausschusses am 26. Mai 2016 den Antrag gestellt für 3 Bereiche in der Gemeinde Abgrenzungssatzungen gem. §34 BauGB aufzustellen.

Nach Feststellung der CDU kann und darf es nicht sein, vorhandene Bauflächen in der Gemeinde zu ignorieren.

Die CDU – Fraktion beantragt:

1. In Süderbrook für den Bereich entlang der Straße am hohen Groden, in der Tiefe bis in die „2. Reihe“ von der Hausnummer 5 bis zur Straße Im Felde,

2. in Altenesch für den Bereich am Breitenweg ab Hauptstraße auf der linken Seite, bis etwa Höhe Feuerwehrgerätehaus,

3. in Bardewisch/ Krögerdorf für den Bereich zwischen der Berner Straße und der Ollen ab Berner Straße Nr. 29 bis zum Bargweg und den Bargweg entlang bis zu dessen Ende,

das Interesse der Eigentümer an einer Abgrenzungssatzung durch die Verwaltung feststellen zu lassen und soweit Interesse besteht, eine Abgrenzungssatzung zu erarbeiten.

Zum besseren Verständnis ein Auszug aus dem BauGB §34

§ 34 BAUGESETZBUCH

Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

(4) Die Gemeinde kann durch Satzung

1. die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen,

2. bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind,

3. einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.